Bezirksvereinigung Düsseldorf
   
 

Antrag und Kosten

1. Antrag

 

Den Antrag können Sie im Schiedsamt zur Niederschrift mündlich vortragen oder selbst schriftlich stellen.

( Wer gegen wen, was, wann, wo, womit...?)

 

2. Verfahrenskosten

 

Das Verfahren ist denkbar günstig.

Die Kosten belaufen sich auf 10,- Euro, bei einem Vergleich auf 25,- Euro.

In bestimmten Fällen erhöhen sich die Kosten auf 40,- Euro für das Verfahren.

Dazu kommen Schreibgebühren und Auslagen (z.B. Porto, ggf. Dolmetscherkosten u.ä.)

Das Schiedsamt ist verpflichtet, einen Vorschuss bei Antragstellung zu erheben – in der Regel 50,- €, der nach Abschluss des Verfahrens abgerechnet wird. Zuviel gezahlte Beträge werden natürlich erstattet.

 

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