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1. Antrag
Den Antrag können Sie im Schiedsamt zur Niederschrift mündlich vortragen oder selbst schriftlich stellen.
( Wer gegen wen, was, wann, wo, womit...?)
2. Verfahrenskosten
Das Verfahren ist denkbar günstig.
Die Kosten belaufen sich auf 10,- Euro, bei einem Vergleich auf 25,- Euro.
In bestimmten Fällen erhöhen sich die Kosten auf 40,- Euro für das Verfahren.
Dazu kommen Schreibgebühren und Auslagen (z.B. Porto, ggf. Dolmetscherkosten u.ä.)
Das Schiedsamt ist verpflichtet, einen Vorschuss bei Antragstellung zu erheben – in der Regel 50,- €, der nach Abschluss des Verfahrens abgerechnet wird. Zuviel gezahlte Beträge werden natürlich erstattet.
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