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Ihr Schiedsamt
Hier
anklicken:
Anschriften
der Schiedspersonen in NRW
Falls
Sie ein Schiedsamt benötigen,
beachten Sie bitte:
Zuständig
ist das
Schiedsamt,
in dessen Bezirk Ihr Antragsgegner wohnt
bzw. seinen Sitz oder eine Niederlassung hat.
Die Anschrift des
zuständigen
Schiedsamtes erfahren Sie bei
- der Gemeindeverwaltung,
- der Polizei oder
- beim Amtsgericht (Siehe
unten!)
Wenn Sie
Ihre Schiedsfrau bzw. Ihren Schiedsmann noch nicht persönlich
kennen, bringen Sie bitte einen Ausweis
(Reisepass) mit.
Wollen Sie einen
Antrag schriftlich einreichen, schildern
Sie bitte:
Wer - Wann - Wo - Was - Womit ... ?
... und ggf.: Was erwarten Sie von den Beteiligten?
Die Antworten auf diese Fragen helfen zur Darstellung des
Sachverhaltes.
Telefonnummern und
Link-Verbindungen
zu den Amtsgerichten:
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