Bezirksvereinigung Düsseldorf
   
 
Ihr Schiedsamt

Hier anklicken:
Anschriften der Schiedspersonen in NRW

Falls Sie ein Schiedsamt benötigen,
beachten Sie bitte:

Zuständig ist das Schiedsamt,
in dessen Bezirk Ihr Antragsgegner wohnt
bzw. seinen Sitz oder eine Niederlassung hat.

Die Anschrift des zuständigen Schiedsamtes erfahren Sie bei

  • der Gemeindeverwaltung,
  • der Polizei oder
  • beim Amtsgericht (Siehe unten!)

Wenn Sie Ihre Schiedsfrau bzw. Ihren Schiedsmann noch nicht persönlich kennen, bringen Sie bitte einen Ausweis (Reisepass) mit.

Wollen Sie einen Antrag schriftlich einreichen, schildern Sie bitte:
Wer - Wann - Wo - Was - Womit ... ?
... und ggf.: Was erwarten Sie von den Beteiligten?
Die Antworten auf diese Fragen helfen zur Darstellung des Sachverhaltes.

Telefonnummern und Link-Verbindungen zu den Amtsgerichten:

Amtsgericht Düsseldorf 0211 83 06-0
Amtsgericht Langenfeld 02173 9 02-0
Amtsgericht Neuss 02131 2 89-0
Amtsgericht Ratingen 02102 10 09-0
Landgericht Düsseldorf 0211 83 06-0

Und zu den Stadtverwaltungen der Städte im Bezirk:

Dormagen

Düsseldorf

Hilden

Kaarst

Korschenbroich

Langenfeld

Meerbusch

Monheim am Rhein

Neuss am Rhein

Ratingen

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