Bei uns
können Sie nur gewinnen:
Ihr
Nachbar hat Sie bedroht oder beleidigt? Der eifersüchtige Expartner Ihrer neuen
Freundin betritt unaufgefordert Ihre Wohnung? Dabei werden Sie von ihm auch
noch geschlagen? Der Reifen Ihres Fahrrads ist vom Nachbarn zerstochen worden?
Ihr Vermieter holt Ihre Briefe aus dem Briefkasten und liest Ihre Post?
Wenn es mit
dem Nachbarn oder einem anderen "netten“ Mitmenschen mal nicht so richtig
klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.
Bei
bestimmten Delikten, wie z.B.
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung und
- Verletzung des Briefgeheimnisses
haben Sie
die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Aber: Bei den
oben aufgeführten Delikten ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher
durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen
Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Die
Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück? Vom Nachbargrundstück hängen
Äste und Zweige zu Ihnen herüber. Sie müssen ständig Laub entfernen, das von
den Nachbarbäumen stammt?
Auch hier -
und in vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten - können wir
weiterhelfen.
Was können Sie bei uns erwarten?
Bei uns
Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch
- schnell bearbeitet, auch außerhalb der
sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven.
- kostengünstig (siehe unten)
- und, da bei uns keine Partei gewinnt oder
verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.
Sie sitzen
im Schiedsamt am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind
zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig.
Jedoch: Wir
können schlichten, nicht richten.
Bei uns
wird kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, dem beide Parteien
zustimmen. Geldforderungen aus diesen Vergleichen können 30 Jahre vollstreckt
werden.
Wie sind
wir zu erreichen?
Es gibt in
jeder Stadt Schiedspersonen. Ganz wichtig dabei ist: Wo wohnt derjenige, gegen
den Sie vorgehen wollen? Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk Ihr
Antragsgegner wohnt oder seinen ständigen Aufenthaltsort hat. Ihr örtliches
Amtsgericht und die Polizei erteilen Ihnen ebenso Auskunft wie das Rechtsamt
Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Wir sind
nicht unbezahlbar
Die
Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich und somit kostengünstig.
Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und
Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen; für ca. 30,-- bis 50,- Euro einschließlich
aller Nebenkosten können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich
diese Kosten evtl. auch noch teilen. Im Allgemeinen wird ein Vorschuss von 50,-
Euro erhoben, der später abgerechnet wird. Die Gebühreneinnahmen hat die
Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann der Gemeinde gegenüber nachzuweisen und
abzurechnen.
Die
ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer in den Schiedsämtern können Ihnen in
vielen Fällen helfen.
Nochmals: Bei uns ist ein Schlichtungsversuch
schnell bearbeitet. Auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit können Sie
einen Antrag stellen. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist bürgernah und
bürgerfreundlich.
Und –
wenn alles nicht hilft:
Als
außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir eine amtliche Bescheinigung der
Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen.
Diese Bescheinigung ist in vielen Fällen zwingende Voraussetzung, um eine Klage
bei Gericht einreichen zu können.
Was Sie
noch wissen sollten?
Wir sind
keine Juristen, das ist in vielen Streitfällen auch nicht nötig und hat sich
bewährt. Denn wir sprechen keine Urteile, sondern erarbeiten zusammen mit
beiden Parteien eine Lösung Ihres Problems, mit der beide einverstanden sind.
Selbstverständlich werden wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und
ausgebildet. Wir unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und
Qualitätskontrolle durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns
zuständigen Amtsgerichte.
Unsere
Erfolgsliste:
Wir
erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 %.
Ein
Schlichtungserfolg führt bei den "Streithähnen" zu einer höheren
Zufriedenheit, denn die Parteien sind mit dem Ergebnis des gemeinsam getragenen
Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keinen Sieger oder Besiegten wie
ggf. bei einer Entscheidung durch ein Gerichtsurteil.
Dies ist
besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z.B. um
Nachbarn oder (Ex-)Freunde handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des
Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der Parteien
miteinander.
Unsere
Referenzen:
Das Amt der
Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 170 Jahren bestehende und
funktionierende Institution.
Wir haben
also eine lange Erfahrung im Umgang mit sich streitenden Parteien.
Wählen Sie
auch den Menupunkt: Oft gestellte Fragen!