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Ablauf, Antrag und Kosten des Verfahrens

1. Antrag   

Den Antrag können Sie im Schiedsamt zur Niederschrift mündlich vortragen oder selbst schriftlich stellen.

( Wer gegen wen, was, wann, wo, womit...? Was soll erreicht werden?)

 2. Verfahrenskosten

Das Verfahren ist denkbar günstig. Die Kosten belaufen sich auf 10,- Euro, bei einem Vergleich auf 25,- Euro.  Nur in wenigen Fällen erhöhen sich die Kosten auf 40,- Euro für das Verfahren.

Hinzu kommen Schreibgebühren und Auslagen (z.B. Porto, ggf. Dolmetscherkosten u.ä.)

Das Schiedsamt ist verpflichtet, einen Vorschuss - zur Zeit 50,00 € - bei Antragstellung zu erheben, der nach Abschluss des Verfahrens abgerechnet wird. Zu viel gezahlte Beträge werden natürlich erstattet.

3. Ablauf des Verfahrens (Schema)

  • Antrag beim Schiedsamt
  • Ladung der Parteien
  • Verhandlung
  • Protokoll des Ergebnisses: 
     > Einigung/Vergleich   
     > Sühnebescheinigung/Bescheinigung über die Erfolglosigkeit

 

 >>>> Antragsmuster - Bitte anklicken!