Skip to main navigation Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

 

 

 

 

§§ 

Für die aufgeführten Delikte ist 

vor Einreichung der Privatklage das Schiedsamt zuständig. 

 

Beachten Sie bitte auch die Ausführungen zum

Nachbarschaftsrecht 

bzw. zu den

zivilrechtlichen Streitigkeiten!