Informationen für Bürgerinnen und Bürger rund um das Schiedsamt

Streitschlichtung ohne Polizei, Rechtsanwalt und Gericht
Das Schiedsamt ist eine vorgerichtliche Streitschlichtungsstelle, die bei
- Nachbarschaftskonflikten (z. B. Lärm, Gartenzaun, Bepflanzung),
- bei Straftaten (z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung) und
- bei Verstoß im Rahmen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes
eingeschaltet werden muss, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann.
Bei einem Schlichtunggespräch beim Schiedsamt kann eine Streitigkeit mit einem Vergleich beigelegt werden, der genauso wie ein Gerichtsurteil 30 Jahre vollstreckbar ist. Das Verfahren beim Schiedsamt bleibt anonym und kann bei Bedarf unter Einbeziehung von Beiständen oder der Rechtsanwaltschaft abgewickelt werden.
Flyer - Sie haben Streit? (Download)
Ablauf einer Schlichtung

Ein Schlichtungsgespräch anfragen
In der Schiedspersonensuche finden Sie den zuständigen Ansprechpartner an Ihrem Wohnort. An diese Person können Sie die Anfrage zu einer Streitschlichtung senden. Sollten Sie nicht fündig werden oder andere Fragen haben, können Sie mit der Kontaktfrage Ihre Fragen klären.

Schiedspersonen am Telefon NRWdirekt
Sie haben Fragen zu Nachbarschaftsthemen? Ganz gleich, ob es um Überwuchs, Geruchs- oder Lärmbelästigung, Herbstlaub oder zu grelle Weihnachtsbeleuchtung geht. Die Schiedsexperten am Bürgertelefon stehen Rede und Antwort. Sie erfahren zudem warum eine Schlichtung zielführender ist als der Weg vor Gericht. Rufen Sie an!
Wann: Jeden 1. Donnerstag im Monat
Uhrzeit: 12.00 bis 14.00 Uhr
Telefon: 0211 8371915

Wie werde ich selbst Schiedsfrau bzw. Schiedsmann?
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt und steht unter der Aufsicht des örtlichen Amtsgerichts.